Lebenslagen
     Heirat
          1. Planung der Heirat

Heirat im Ausland

In Deutschland werden Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden. Die Ehevoraussetzungen müssen vorliegen und die Ehe muss in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.

Manche Staaten (z.B. Österreich, Schweiz, Türkei, Polen, Italien) verlangen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis, das Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen können. In einigen Ländern genügen mitunter Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde.

Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Heiratspapiere Sie im Ausland benötigen. Auskünfte erhalten Sie insbesondere bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.

Außerdem sollten Sie beachten, dass ausländische Heiratsurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer amtlichen Überbeglaubigung ("Apostille (VB)" bei Heirat z.B. in den USA) durch die ausländischen Behörden oder nach Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung anerkannt werden.

Auch zur Namensführung in der Ehe müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.

Auf Antrag kann beim Standesamt in Deutschland ein Familienbuch über die im Ausland geschlossene Ehe angelegt werden. In diesem Verfahren prüft der Standesbeamte, ob die Ehe auch im deutschen Rechtskreis wirksam ist.

Gesetzliche Regelungen zur Heirat im Ausland finden Sie in den §§ 69b und 69c des Personenstandsgesetzes (PStG).